ADR-Warntafeln einfach erklärt
Gefahrnummer oben, UN-Nummer unten: So liest du die orangefarbene Tafel.
In diesem Artikel
Lkw mit orangefarbenen Tafeln siehst du jeden Tag auf der Autobahn. Für die meisten ist das nur ein Warnschild. Wer die zwei Zahlen lesen kann, weiß sofort, welcher Stoff geladen ist und welche Gefahr von ihm ausgeht. Deshalb ist die Tafel Thema im ADR-Basiskurs.
Aufbau der Warntafel
Die Tafel ist orange, rechteckig und rückstrahlend. Sie ist 40 cm breit, 30 cm hoch und hat einen schwarzen Rand von 15 mm (ADR 5.3.2.2.1). Reicht der Platz am Fahrzeug nicht aus, darf sie bis auf 30 × 12 cm mit 10 mm Rand verkleinert werden.
Auf einer nummerierten Tafel trennt eine waagerechte schwarze Linie die beiden Zahlen. Die Ziffern sind schwarz, 100 mm hoch, mit einer Strichbreite von 15 mm (ADR 5.3.2.2.2). Tafel und Nummern müssen 15 Minuten Feuer aushalten: Die Tafel darf sich nicht von der Befestigung lösen, und die Zahlen müssen danach noch lesbar sein.
Gefahrnummer und UN-Nummer
Oben steht die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr, kurz Gefahrnummer. Unten steht die UN-Nummer.
Die UN-Nummer hat vier Ziffern und bezeichnet den Stoff oder eine Gruppe von Stoffen. Unter dieser Nummer findest du ihn in Kapitel 3.2, Tabelle A des ADR. 1203 steht zum Beispiel für BENZIN oder OTTOKRAFTSTOFF.
Die Gefahrnummer besteht bei den Klassen 2 bis 9 aus zwei oder drei Ziffern (ADR 5.3.2.3.1). Jede Ziffer steht für eine Gefahr:
| Ziffer | Bedeutung |
|---|---|
| 2 | Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion |
| 3 | Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff |
| 4 | Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff |
| 5 | Oxidierende (brandfördernde) Wirkung |
| 6 | Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr |
| 7 | Radioaktivität |
| 8 | Ätzwirkung |
| 9 | Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion |
Dazu kommen ein paar Regeln, die du für die Prüfung kennen solltest:
- Doppelte Ziffer: Die Gefahr ist größer. 33 steht für einen leicht entzündbaren flüssigen Stoff mit einem Flammpunkt unter 23 °C.
- Ziffer mit Null: Reicht eine Ziffer aus, um die Gefahr zu beschreiben, wird eine 0 angehängt. 80 ist ein ätzender oder schwach ätzender Stoff.
- X vor der Nummer: Der Stoff reagiert gefährlich mit Wasser. Wasser darf dann nur im Einverständnis mit Sachverständigen eingesetzt werden.
- Feste Kombinationen: Einige Zahlen haben eine eigene Bedeutung, etwa 22 (tiefgekühlt verflüssigtes Gas, erstickend) oder 90 (umweltgefährdender Stoff; verschiedene gefährliche Stoffe). Die vollständige Liste steht in ADR 5.3.2.3.2.
- Klasse 1: Hier gibt es keine Gefahrnummer aus Ziffern. Stattdessen steht der Klassifizierungscode aus Tabelle A, also Unterklasse und Verträglichkeitsgruppe, zum Beispiel 1.1D.
Merkhilfe: Oben die Gefahr, unten der Stoff.
Wo die Tafeln hingehören
Eine Beförderungseinheit mit Gefahrgut trägt zwei orangefarbene Tafeln, eine vorne und eine hinten. Sie stehen senkrecht zur Längsachse des Fahrzeugs und müssen deutlich sichtbar bleiben (ADR 5.3.2.1.1). Wird unterwegs ein Anhänger mit Gefahrgut abgekuppelt, bleibt an seinem Heck eine Tafel.
Bei Versandstücken, also Stückgut, bleiben diese beiden Tafeln in der Regel ohne Nummern. Nummern verlangt das ADR vor allem bei Tanks und loser Schüttung. Steht in Tabelle A, Spalte 20, eine Gefahrnummer, kommen an Tankfahrzeugen nummerierte Tafeln an die Seiten jedes Tanks oder Tankabteils, parallel zur Längsachse (ADR 5.3.2.1.2). Vorne und hinten reichen dann Tafeln ohne Nummern. Bei festen Stoffen in loser Schüttung gehören die nummerierten Tafeln an die Seiten des Fahrzeugs oder Containers (ADR 5.3.2.1.4).
Zwei Ausnahmen erlauben es, auf die Seitentafeln zu verzichten und die Nummern stattdessen vorne und hinten zu zeigen:
- Nur ein Stoff: Hat die Beförderungseinheit nur einen gefährlichen Stoff und keinen ungefährlichen geladen, genügen nummerierte Tafeln vorne und hinten (ADR 5.3.2.1.6). Ein Tankfahrzeug, das nur Schwefelsäure fährt, zeigt dann vorne und hinten 80 über 1830.
- Kraftstoffe und Heizöl: Ein Tankfahrzeug, das nur Stoffe der UN-Nummern 1202, 1203, 1223 oder 3475 oder Flugbenzin der UN-Nummern 1268 oder 1863 geladen hat, darf ohne Seitentafeln fahren, wenn vorne und hinten die passenden Nummern stehen. Ist UN 3475 an Bord, sind es dessen Nummern. Sonst sind es die des gefährlichsten Stoffs, also des Stoffs mit dem niedrigsten Flammpunkt (ADR 5.3.2.1.3). UN 3475, ein Gemisch aus Ethanol und Benzin, steht seit dem ADR 2025 in dieser Liste.
Wann keine Tafeln nötig sind
Nicht jede Fahrt mit Gefahrgut braucht orangefarbene Tafeln:
- Kleine Mengen in Versandstücken: ADR 1.1.3.6 begrenzt die Menge je Beförderungseinheit nach der Beförderungskategorie aus Tabelle A, Spalte 15. Bei gemischten Ladungen werden die Mengen mit einem Faktor gewichtet und addiert, die Summe darf 1000 nicht übersteigen (ADR 1.1.3.6.4). Daher kommt der Name „1000-Punkte-Regel“. Unter dieser Grenze gilt Kapitel 5.3 nicht, Tafeln sind also nicht vorgeschrieben (ADR 1.1.3.6.2). Das gilt nur für Versandstücke, nie für Tanks oder lose Schüttung.
- Begrenzte Mengen (LQ): Für Gefahrgut, das nach Kapitel 3.4 verpackt ist, gilt Kapitel 5.3 nicht (ADR 3.4.1). Hat die Beförderungseinheit eine höchstzulässige Gesamtmasse über 12 t und wiegen die LQ-Versandstücke zusammen mehr als 8 t brutto, trägt sie stattdessen vorne und hinten das LQ-Kennzeichen, mindestens 250 × 250 mm groß (ADR 3.4.13 bis 3.4.15).
- Freigestellte Mengen (EQ): Für Gefahrgut nach Kapitel 3.5 gelten nur wenige Vorschriften des ADR. Eine Kennzeichnung des Fahrzeugs gehört nicht dazu (ADR 3.5.1.1).
Bei der Rechnung nach 1.1.3.6 zählen LQ- und EQ-Güter nicht mit (ADR 1.1.3.6.5).
Beispiele aus der Praxis
leicht entzündbarer flüssiger Stoff
entzündbarer flüssiger Stoff
ätzender oder schwach ätzender Stoff
stark ätzender Stoff, giftig, der mit Wasser gefährlich reagiert
Wissen direkt anwenden
Lies die Tafel immer von oben nach unten: erst die Gefahr, dann der Stoff. Nach ein paar Übungsfragen sitzt das.
Im Gratis-Test bekommst du nach jeder Antwort die Erklärung mit Fundstelle. In der App kannst du außerdem ein Fahrzeug selbst mit Tafeln und Großzetteln kennzeichnen.
Quellen
ADR 2025, Unterabschnitte 1.1.3.6 und 5.3.2.1 bis 5.3.2.3, Kapitel 3.4 und 3.5 sowie Kapitel 3.2 Tabelle A. UN 3475 kam mit der 30. ADR-Änderungsverordnung (BGBl. 2025 II Nr. 57) in die Absätze 5.3.2.1.1 und 5.3.2.1.3. Der Artikel erklärt die Grundlagen. Für die Kennzeichnung einer konkreten Beförderung gilt der Wortlaut des ADR.
Stand: 1. Oktober 2026