Gefahrzettel im ADR: alle Muster erklärt
Farbe, Symbol und Ziffer: So erkennst du jede Klasse am Versandstück und am Fahrzeug.
In diesem Artikel
Auf Fässern, Kanistern und Kartons mit Gefahrgut klebt eine farbige Raute. Dieser Gefahrzettel zeigt, zu welcher Klasse der Inhalt gehört und welche Gefahr von ihm ausgeht. Lesen musst du dafür nichts, Farbe, Symbol und die Ziffer in der unteren Ecke genügen. Am Fahrzeug taucht dasselbe Muster in groß wieder auf, als Großzettel. In der ADR-Prüfung kommen beide in vielen Fragen vor.
So ist ein Gefahrzettel aufgebaut
Der Gefahrzettel ist ein auf die Spitze gestelltes Quadrat von mindestens 100 × 100 mm. Etwa 5 mm innerhalb des Rands läuft eine Linie. In der oberen Hälfte hat sie die Farbe des Symbols, in der unteren die Farbe der Ziffer (ADR 5.2.2.2.1.1.2). Ist das Versandstück sehr klein, darf der Zettel verhältnismäßig kleiner sein, solange alles gut zu erkennen bleibt. Für Gasflaschen gibt es eigene Maße nach ISO 7225 (ADR 5.2.2.2.1.1.3 und 5.2.2.2.1.2).
- Obere Hälfte: das Symbol, zum Beispiel Flamme, Totenkopf oder Gasflasche.
- Untere Ecke: die Nummer der Klasse. Bei 4.1, 4.2 und 4.3 steht dort nur eine 4, bei 6.1 und 6.2 nur eine 6. Die Zettel 5.1 und 5.2 tragen dagegen die volle Nummer (ADR 5.2.2.2.1.3).
- Klasse 1: Über der 1 stehen Unterklasse und Verträglichkeitsgruppe, etwa 1.1D. Bei 1.4, 1.5 und 1.6 steht statt der Bombe die Nummer der Unterklasse in der oberen Hälfte (ADR 5.2.2.2.1.4).
- Text: Unter dem Symbol darf ein Hinweis zur Gefahr stehen, etwa die UN-Nummer oder „entzündbar“ (ADR 5.2.2.2.1.3).
Symbole, Texte und Ziffern sind schwarz. Davon gibt es Ausnahmen: Auf dem Zettel 8 sind Ziffer und Text weiß, auf ganz rotem, grünem oder blauem Grund dürfen sie weiß sein, und beim Zettel 5.2 darf die Flamme weiß sein (ADR 5.2.2.2.1.6).
Alle Muster auf einen Blick
Die Muster stehen in ADR 5.2.2.2.2. Am schnellsten lernst du sie über den Hintergrund und das Symbol.
| Muster | Symbol und Grund |
|---|---|
| 1 | explodierende Bombe (Unterklassen 1.1 bis 1.3) Grund: orange |
| 1.4, 1.5, 1.6 | Nummer der Unterklasse statt Symbol Grund: orange |
| 2.1 | Flamme Grund: rot |
| 2.2 | Gasflasche Grund: grün |
| 2.3 | Totenkopf mit gekreuzten Gebeinen Grund: weiß |
| 3 | Flamme Grund: rot |
| 4.1 | Flamme Grund: weiß mit sieben senkrechten roten Streifen |
| 4.2 | Flamme Grund: oben weiß, unten rot |
| 4.3 | Flamme Grund: blau |
| 5.1 | Flamme über einem Kreis Grund: gelb |
| 5.2 | Flamme Grund: oben rot, unten gelb |
| 6.1 | Totenkopf mit gekreuzten Gebeinen Grund: weiß |
| 6.2 | Kreis mit drei sichelförmigen Zeichen Grund: weiß |
| 7A | Strahlensymbol, Aufschrift RADIOACTIVE mit einem roten Streifen Grund: weiß |
| 7B, 7C | Strahlensymbol, zwei oder drei rote Streifen Grund: oben gelb, unten weiß |
| 8 | Flüssigkeiten aus zwei Reagenzgläsern greifen Hand und Metall an Grund: oben weiß, unten schwarz Ziffer 8 weiß |
| 9 | sieben senkrechte schwarze Streifen in der oberen Hälfte Grund: weiß Ziffer 9 unterstrichen |
| 9A | Streifen oben, darunter Batterien, von denen eine beschädigt ist und brennt Grund: weiß Ziffer 9 unterstrichen |
Bei Klasse 7 hängt der Zettel von der Kategorie ab: 7A steht für I-WEISS, 7B für II-GELB und 7C für III-GELB. Eingetragen werden Inhalt und Aktivität, bei 7B und 7C auch die Transportkennzahl. Spaltbare Stoffe bekommen zusätzlich den Zettel 7E (ADR 5.2.2.1.11.1 und 5.2.2.1.11.2).
Typische Verwechslungen in der Prüfung
- 2.3 oder 6.1: Beide zeigen den Totenkopf auf Weiß. Die Ziffer entscheidet: 2 heißt giftiges Gas, 6 heißt giftiger Stoff.
- 2.1 oder 3: Beide sind rot mit Flamme. Die 2 meint ein Gas, die 3 einen flüssigen Stoff.
- 4.1, 4.2 und 4.3: Alle haben eine Flamme und unten eine 4. Du unterscheidest sie am Hintergrund: rote Streifen, weiß über rot oder blau.
- 5.1 oder 5.2: 5.1 ist ganz gelb, mit Flamme über einem Kreis. 5.2 ist oben rot und unten gelb. Der Zettel 5.2 zeigt zugleich, dass das Produkt entzündbar sein kann. Ein Zettel 3 ist deshalb nicht nötig (ADR 5.2.2.1.9).
- 9 oder 9A: 9A gibt es nur am Versandstück. Als Großzettel gilt immer das Muster 9 (ADR 5.3.1.1.4).
Wo die Zettel am Versandstück hingehören
Welche Zettel ein Stoff braucht, steht in Kapitel 3.2, Tabelle A, Spalte 5. Eine Sondervorschrift in Spalte 6 kann davon abweichen (ADR 5.2.2.1.1). Stehen in Spalte 5 mehrere Muster, kommen alle aufs Versandstück. Methanol (UN 1230) gehört zur Klasse 3 und trägt die Zettel 3 und 6.1, weil es außerdem giftig ist.
Beim Anbringen gelten diese Regeln (ADR 5.2.2.1.6):
- alle Zettel auf dieselbe Fläche, wenn das Versandstück groß genug ist,
- bei Klasse 1 und 7 in die Nähe der offiziellen Benennung für die Beförderung,
- nichts darf sie verdecken, weder Teile der Verpackung noch andere Zettel oder Kennzeichen,
- mehrere Zettel nahe beieinander.
Ist ein Versandstück zu klein oder zu unförmig, darf der Zettel mit einer Schnur oder auf andere Weise fest daran befestigt werden. Statt eines Aufklebers ist auch ein unauslöschbares Gefahrkennzeichen erlaubt, das dem Muster genau entspricht (ADR 5.2.2.1.2). Großpackmittel (IBC) über 450 Liter und Großverpackungen bekommen die Zettel auf zwei gegenüberliegenden Seiten (ADR 5.2.2.1.7). Dasselbe gilt für Versandstücke mit radioaktiven Stoffen (ADR 5.2.2.1.11.1).
Großzettel am Fahrzeug
Fahrzeuge, Container und Tanks tragen dieselben Muster als Großzettel (Placards). Ein Großzettel misst mindestens 250 × 250 mm, die Linie verläuft 12,5 mm vom Rand, und die Ziffer ist mindestens 25 mm hoch (ADR 5.3.1.7.1). Wo er hinkommt, hängt von der Ladung ab:
- Tankfahrzeuge und Fahrzeuge mit loser Schüttung: an beiden Längsseiten und hinten (ADR 5.3.1.4.1).
- Container und Tankcontainer: an beiden Längsseiten und an jedem Ende. Sieht man sie von außen nicht, kommen dieselben Großzettel auch an beide Seiten und das Heck des Fahrzeugs (ADR 5.3.1.2 und 5.3.1.3).
- Nur Versandstücke geladen: Großzettel brauchst du nur bei Klasse 1 (außer 1.4S) und bei Klasse 7 (außer freigestellten Versandstücken), dann an beiden Seiten und hinten (ADR 5.3.1.5). Ein Lkw mit Benzinkanistern braucht also keinen Großzettel.
- Leer, aber ungereinigt: Tankfahrzeuge und Tanks, die weder gereinigt noch entgast sind, behalten die Großzettel der letzten Ladung (ADR 5.3.1.6.1).
- Klasse 7: Hier heißt der Großzettel 7D (ADR 5.3.1.1.3).
Großzettel, die nicht zur Ladung passen, müssen entfernt oder abgedeckt werden (ADR 5.3.1.1.6). Bleibt eine Ladung unter der Grenze der 1000-Punkte-Regel, gilt Kapitel 5.3 gar nicht. Dann entfallen Großzettel und orangefarbene Tafeln, die Zettel an den Versandstücken bleiben Pflicht.
Das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe
Neben den Gefahrzetteln siehst du oft eine weiße Raute mit einem Fisch und einem Baum in Schwarz. Das ist kein Gefahrzettel, sondern ein Kennzeichen, deshalb hat es keine Klassennummer. Es misst mindestens 100 × 100 mm (ADR 5.2.1.8.3).
Versandstücke mit Stoffen, die die Kriterien in 2.2.9.1.10 erfüllen, müssen es tragen. Ausgenommen sind Einzel- und Innenverpackungen mit höchstens 5 Litern flüssigem oder 5 kg festem Stoff (ADR 5.2.1.8.1). Am Fahrzeug oder Container kommt es in mindestens 250 × 250 mm dazu, sobald dort Großzettel vorgeschrieben sind (ADR 5.3.6).
Drei Beispiele aus der Praxis
UN 1203 BENZIN oder OTTOKRAFTSTOFF. In Spalte 5 steht eine 3. Jeder Kanister bekommt also den roten Zettel 3. Am Tankfahrzeug hängt dasselbe Muster als Großzettel an beiden Seiten und hinten, dazu kommen orangefarbene Tafeln mit 33 und 1203. Wie du sie liest, steht im Artikel über die Warntafeln.
UN 1072 SAUERSTOFF, VERDICHTET. Spalte 5 nennt 2.2 und 5.1. Die Flasche trägt den grünen Gaszettel und daneben den gelben Zettel 5.1, denn Sauerstoff wirkt zusätzlich oxidierend.
UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN. Das Versandstück bekommt den Zettel 9A. Fahren die Batterien in einem Container, trägt dieser außen den Großzettel 9, nicht 9A.
Wissen direkt anwenden
Präg dir zuerst die Hintergrundfarben ein, dann die Symbole. Bei Zweifeln hilft fast immer die Ziffer in der unteren Ecke. Was hinter den einzelnen Klassen steckt, erklärt der Artikel über die Gefahrklassen.
Im Gratis-Test bekommst du nach jeder Antwort die Erklärung mit Fundstelle. In der App kannst du außerdem ein Fahrzeug selbst mit Tafeln und Großzetteln kennzeichnen.
Quellen
ADR 2025: Kapitel 3.2 Tabelle A (Spalten 5 und 6), Unterabschnitt 5.2.1.8, Abschnitt 5.2.2 mit den Mustern in 5.2.2.2.2, Abschnitte 5.3.1 und 5.3.6. Der Artikel erklärt die Grundlagen. Für die Bezettelung einer konkreten Sendung gilt der Wortlaut des ADR.
Stand: 2. Oktober 2026