ADRpass
ADR-Wissen

Der UN-Verpackungscode Stück für Stück

Was 4G/Y145/S/02 oder 1A1/Y1.4/150/98 bedeutet: Art, Werkstoff, Verpackungsgruppe, Masse oder Dichte, Prüfdruck und Herkunft.

4G/Y145/S/02 NL/VL823
In diesem Artikel
  1. Woraus der Code besteht
  2. Der Typcode: Ziffer, Buchstabe, Ziffer
  3. Beispiel 1: Pappkiste für feste Stoffe
  4. Beispiel 2: Stahlfass für Flüssigkeiten
  5. Rekonditioniert, REC und mehrere Kennzeichen
  6. Wissen direkt anwenden

Auf dem Boden eines Kanisters oder an der Seite eines Kartons steht oft eine Zeile wie 4G/Y145/S/02, davor ein kleines u mit n im Kreis. Das ist der UN-Verpackungscode. Er sagt, welche Bauart geprüft wurde, für welche Stoffe die Verpackung taugt und wer sie hergestellt hat. Wer die Reihenfolge kennt, liest ihn in ein paar Sekunden. Hier zerlegen wir ihn Stück für Stück, mit den Beispielen, die das ADR selbst in 6.1.3.11 abdruckt.

Woraus der Code besteht

Gefahrgut darf grundsätzlich nur in Verpackungen reisen, deren Bauart erfolgreich geprüft wurde (ADR 4.1.1.3.1). Das Kennzeichen belegt diese Prüfung. Es muss dauerhaft, lesbar und gut sichtbar sein. Wiegt das Versandstück brutto mehr als 30 kg, steht es oben oder an einer Seite (ADR 6.1.3.1).

Die Angaben folgen immer derselben Reihenfolge und sind durch Schrägstrich oder Leerstelle getrennt (ADR 6.1.3.7):

  1. a) das UN-Verpackungssymbol. Bei geprägten Metallverpackungen dürfen statt des Symbols die Buchstaben „UN“ stehen.
  2. b) der Code für den Verpackungstyp, etwa 4G oder 1A1.
  3. c) ein Buchstabe für die Verpackungsgruppen (X, Y oder Z), dahinter die Bruttohöchstmasse in kg oder bei Flüssigkeiten die relative Dichte.
  4. d) ein „S“ für feste Stoffe und Innenverpackungen oder bei Flüssigkeiten der Prüfdruck in kPa.
  5. e) die letzten zwei Ziffern des Herstellungsjahrs.
  6. f) der Staat, der das Kennzeichen zugelassen hat, mit seinem Unterscheidungszeichen für Kraftfahrzeuge im internationalen Verkehr.
  7. g) der Hersteller oder eine andere Kennung, die die zuständige Behörde festlegt.

Die Zeichen sind mindestens 12 mm hoch, bei Verpackungen bis 30 l oder 30 kg netto mindestens 6 mm. Bei Verpackungen bis 5 l oder 5 kg netto genügt eine angemessene Größe (ADR 6.1.3.1). Der Code darf auf einer oder mehreren Zeilen stehen, solange die Reihenfolge stimmt (ADR 6.1.3.13, Bem.).

Der Typcode: Ziffer, Buchstabe, Ziffer

Der Code für den Verpackungstyp beginnt mit einer Ziffer für die Art der Verpackung. Danach kommt ein Großbuchstabe für den Werkstoff und, wenn nötig, eine zweite Ziffer für die Kategorie innerhalb der Art (ADR 6.1.2.1).

  • Art (erste Ziffer): 1 Fass, 3 Kanister, 4 Kiste, 5 Sack, 6 Kombinationsverpackung, 0 Feinstblechverpackung. Die 2 und die 7 sind nicht vergeben (ADR 6.1.2.5).
  • Werkstoff (Buchstabe): A Stahl, B Aluminium, C Naturholz, D Sperrholz, F Holzfaserwerkstoff, G Pappe, H Kunststoff, L Textilgewebe, M Papier (mehrlagig), N Metall außer Stahl und Aluminium, P Glas, Porzellan oder Steinzeug (ADR 6.1.2.6).

Bei Fässern und Kanistern trennt die letzte Ziffer zwei Bauformen: 1A1 ist ein Stahlfass mit nicht abnehmbarem Deckel, 1A2 eins mit abnehmbarem Deckel. 3H1 ist ein Kunststoffkanister mit nicht abnehmbarem Deckel (ADR 6.1.2.7).

  • Kombinationsverpackungen haben zwei Buchstaben: erst das Innengefäß, dann die Außenverpackung. 6HA1 ist ein Kunststoffgefäß in einem Stahlfass (ADR 6.1.2.2 und 6.1.2.7).
  • Zusammengesetzte Verpackungen, also Innenverpackungen in einer Außenverpackung, tragen nur den Code der Außenverpackung (ADR 6.1.2.3).
  • T, V oder W hinter dem Code: T steht für eine Bergungsverpackung, V für eine Sonderverpackung, W für eine Verpackung nach abweichender, aber gleichwertiger Spezifikation (ADR 6.1.2.4).

Beispiel 1: Pappkiste für feste Stoffe

Das ADR nennt für eine neue Kiste aus Pappe dieses Kennzeichen (ADR 6.1.3.11):

4G/Y145/S/02 NL/VL823

TeilBedeutung
4GKiste (4) aus Pappe (G)
Ygeprüft für Verpackungsgruppe II und III
145Bruttohöchstmasse 145 kg
Sfür feste Stoffe oder Innenverpackungen
02hergestellt 2002
NLKennzeichen in den Niederlanden zugelassen
VL823Hersteller oder behördliche Kennung (im ADR nur ein Beispiel)

Bei einer in Deutschland zugelassenen Verpackung stünde an der Stelle von NL ein D. Der Buchstabe für die Verpackungsgruppe entscheidet, welche Stoffe hinein dürfen. X gilt für die Gruppen I, II und III, Y für II und III, Z nur für III (ADR 6.1.3.1 c)). Ein Stoff der Verpackungsgruppe II darf also in eine X- oder Y-Verpackung, aber nicht in eine Z-Verpackung.

Beispiel 2: Stahlfass für Flüssigkeiten

Für ein neues Stahlfass, in dem Flüssigkeiten befördert werden, lautet das Beispiel (ADR 6.1.3.11):

1A1/Y1.4/150/98 NL/VL824

TeilBedeutung
1A1Fass (1) aus Stahl (A) mit nicht abnehmbarem Deckel (1)
Ygeprüft für Verpackungsgruppe II und III
1.4geprüft für eine relative Dichte von 1,4
150Prüfdruck 150 kPa
98hergestellt 1998
NL/VL824Zulassungsstaat und Hersteller wie im ersten Beispiel

Die Dichte steht nur bei Verpackungen ohne Innenverpackung für Flüssigkeiten. Liegt sie nicht über 1,2, darf sie fehlen. Der Prüfdruck wird auf 10 kPa abgerundet (ADR 6.1.3.1 c) und d)). Deshalb sieht das ADR-Beispiel für ein wiederaufgearbeitetes Stahlfass so aus: 1A2/Y/100/01 USA/MM5. Hinter dem Y fehlt die Dichte, 100 ist der Prüfdruck in kPa.

Merkhilfe: Folgt auf das Feld mit der Verpackungsgruppe ein S, ist die Verpackung für feste Stoffe oder Innenverpackungen gedacht und die Zahl hinter X, Y oder Z sind Kilogramm. Steht dort stattdessen eine Zahl, ist es eine Flüssigkeitsverpackung und die Zahl ist der Prüfdruck.

Kunststofffässer und -kanister (1H und 3H) tragen zusätzlich den Herstellungsmonat. Er darf auch an anderer Stelle stehen als der übrige Code, üblich ist eine kleine Uhr (ADR 6.1.3.1 e)).

Rekonditioniert, REC und mehrere Kennzeichen

  • Rekonditionierte Verpackungen: Der Rekonditionierer setzt hinter das ursprüngliche Kennzeichen seinen Staat, seinen Namen oder seine Kennung, das Jahr und ein „R“. Hat die Verpackung die Dichtheitsprüfung bestanden, folgt noch ein „L“ (ADR 6.1.3.8). Beispiel aus dem ADR: 1A1/Y1.4/150/97 NL/RB/01RL (ADR 6.1.3.12).
  • REC: Verpackungen aus Recycling-Kunststoff tragen „REC“ neben dem Kennzeichen (ADR 6.1.3.10).
  • RID/ADR statt UN: Dieses Symbol steht auf Kombinationsverpackungen aus Glas, Porzellan oder Steinzeug und auf Feinstblechverpackungen nach vereinfachten Bedingungen. Es gilt nur für Schiene, Straße und Binnenschiff (ADR 6.1.3.1 a) (ii)).
  • Mehrere Kennzeichen: Erfüllt eine Verpackung mehrere geprüfte Bauarten, darf sie mehrere Kennzeichen tragen. Diese stehen dann dicht beieinander und jedes vollständig (ADR 6.1.3.14).

Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen haben ein ähnliches Kennzeichen, das zusätzlich Monat und Jahr der Herstellung, die Prüflast der Stapeldruckprüfung und die höchstzulässige Bruttomasse nennt (ADR 6.5.2.1.1 und 6.6.3.1).

Bei begrenzten Mengen gilt die Pflicht zur geprüften Bauart nicht. Für die Verpackung gelten nur noch die allgemeinen Bauvorschriften aus 6.1.4 (ADR 3.4.1). Ein LQ-Karton braucht deshalb keinen UN-Code.

Wissen direkt anwenden

Der UN-Code sagt nichts über den Inhalt. Welcher Stoff im Versandstück ist, zeigen die UN-Nummer und die Gefahrzettel. Lies bei der nächsten Ladung einmal bewusst die Codes auf Kanistern und Fässern: Art, Werkstoff, X/Y/Z, Masse oder Dichte, S oder Druck, Jahr.

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Quellen

ADR 2025, deutsche Fassung: 4.1.1.3.1, Abschnitt 6.1.2 (6.1.2.1 bis 6.1.2.7), Abschnitt 6.1.3 (6.1.3.1, 6.1.3.7, 6.1.3.8, 6.1.3.10 bis 6.1.3.14), 6.5.2.1.1, 6.6.3.1 und 3.4.1. Die Codes in den Beispielen stammen aus 6.1.3.11 und 6.1.3.12. Der Artikel erklärt die Grundlagen. Für eine konkrete Sendung gilt der Wortlaut des ADR.

Stand: 3. Oktober 2026