Begrenzte und freigestellte Mengen: LQ und EQ im Alltag
Kleine Verpackungen, weniger Pflichten. Hier stehen die Grenzen, die Kennzeichen und wann das Fahrzeug selbst gekennzeichnet wird.
In diesem Artikel
Farben, Klebstoffe, Reiniger, Spraydosen: Viel Gefahrgut ist in kleinen Verpackungen unterwegs, und dafür sieht das ADR Erleichterungen vor. Kapitel 3.4 regelt begrenzte Mengen (LQ, limited quantities), Kapitel 3.5 freigestellte Mengen (EQ, excepted quantities). Hier erfährst du, wo die Grenzen liegen, wie die Versandstücke gekennzeichnet werden und wann das Fahrzeug selbst ein Kennzeichen braucht.
Begrenzte Mengen: worin die Erleichterung besteht
Kapitel 3.2 Tabelle A gibt in Spalte 7a für jedes Gut die Höchstmenge je Innenverpackung an, zum Beispiel 1 l oder 5 kg. Steht dort „0“, ist die Beförderung als LQ nicht zulässig (3.4.1).
Erfüllt die Sendung Kapitel 3.4, gilt der größte Teil des ADR nicht. Übrig bleiben die in 3.4.1 genannten Vorschriften, darunter die Unterweisung nach 1.3, das Zusammenladeverbot mit Explosivstoffen (7.5.2.4) und die Tunnelvorschriften 8.6.3.3 und 8.6.4. Du brauchst kein Beförderungspapier nach 5.4.1, keine Warntafeln und keine ADR-Schulungsbescheinigung. Eine Unterweisung nach 8.2.3 reicht.
LQ-Güter zählen auch nicht zur 1000-Punkte-Grenze aus 1.1.3.6 (1.1.3.6.5).
Verpackung und Kennzeichen am Versandstück
- Immer zusammengesetzte Verpackung: Innenverpackungen in einer geeigneten Außenverpackung. Ein Versandstück wiegt höchstens 30 kg brutto (3.4.2).
- Trays mit Schrumpf- oder Stretchfolie: als Außenverpackung erlaubt, dann aber höchstens 20 kg brutto (3.4.3).
- LQ-Kennzeichen: ein auf die Spitze gestelltes Quadrat. Oberer und unterer Teil und Randlinie sind schwarz, die Mitte weiß oder in einer kontrastierenden Farbe. Mindestens 100 × 100 mm, Randlinie mindestens 2 mm (3.4.7.1). Bei kleinen Versandstücken reichen 50 × 50 mm, wenn das Kennzeichen gut sichtbar bleibt (3.4.7.2).
- Kennzeichen mit „Y“ steht für eine Sendung nach den ICAO-Vorschriften für die Luftfahrt. Das ADR akzeptiert es (3.4.8).
- Umverpackung: Sind die Kennzeichen der Versandstücke darin nicht sichtbar, kommt außen das LQ-Kennzeichen und der Ausdruck „UMVERPACKUNG“ mit mindestens 12 mm hohen Buchstaben hin (3.4.11).
Der Absender muss dem Beförderer vor der Fahrt nachvollziehbar die gesamte Bruttomasse der LQ-Güter mitteilen (3.4.12). Daran erkennt der Beförderer, ob das Fahrzeug ein Kennzeichen braucht.
Wann das Fahrzeug das LQ-Kennzeichen braucht
Dieser Teil kommt in der Prüfung am häufigsten dran. Die Regel aus 3.4.13 bis 3.4.15:
| Fall | Was gilt |
|---|---|
| bis 12 t | eine Beförderungseinheit mit höchstens 12 t zulässiger Gesamtmasse braucht kein LQ-Kennzeichen, egal wie viel LQ geladen ist |
| über 12 t | Kennzeichen vorn und hinten, wenn die LQ-Versandstücke zusammen mehr als 8 t brutto wiegen |
| bis 8 t LQ | kein Kennzeichen nötig (3.4.14) |
| Container | ein Container mit LQ auf einer Einheit über 12 t wird an allen vier Seiten gekennzeichnet; die 8-t-Grenze gilt je Beförderungseinheit |
| mit Warntafeln | brauchen andere Güter der Ladung orangefarbene Tafeln, reichen die Tafeln; Tafeln und LQ-Kennzeichen zusammen sind ebenfalls erlaubt |
Das Kennzeichen am Fahrzeug misst mindestens 250 × 250 mm. Ohne LQ-Ladung muss es entfernt oder abgedeckt werden (3.4.15).
Tunnel: Eine Beförderungseinheit mit LQ-Kennzeichen nach 3.4.13 darf nicht durch Tunnel der Kategorie E (1.9.5.3.6, 8.6.4). Die anderen Kategorien betreffen sie nicht. Mehr im Artikel über Tunnelbeschränkungen.
Freigestellte Mengen: noch kleinere Verpackungen
Freigestellte Mengen sind sehr kleine Mengen, etwa Laborproben. Der Code steht in Spalte 7b der Tabelle A (3.5.1.2):
| Code | Innenverpackung | Außenverpackung |
|---|---|---|
| E0 | als freigestellte Menge nicht zugelassen | |
| E1 | 30 g oder 30 ml | 1000 g oder 1000 ml |
| E2 | 30 g oder 30 ml | 500 g oder 500 ml |
| E3 | 30 g oder 30 ml | 300 g oder 300 ml |
| E4 | 1 g oder 1 ml | 500 g oder 500 ml |
| E5 | 1 g oder 1 ml | 300 g oder 300 ml |
Die Erleichterung ist hier noch größer als bei LQ. Es gelten nur die Unterweisung nach Kapitel 1.3, die Klassifizierung nach Teil 2 und einige allgemeine Verpackungsvorschriften (3.5.1.1). Das Versandstück muss einen Fallversuch aus 1,8 m und eine 24-stündige Stapelprüfung bestehen (3.5.3).
- EQ-Kennzeichen: Quadrat mit schraffiertem Rand in Schwarz oder Rot, mindestens 100 × 100 mm. Darin die Nummer des Gefahrzettels und, falls sie nicht anderswo auf dem Versandstück stehen, Name des Absenders oder Empfängers (3.5.4).
- Grenze je Fahrzeug: höchstens 1000 EQ-Versandstücke je Fahrzeug oder Container (3.5.5).
- Papier: Fährt ein Begleitpapier mit, etwa ein CMR-Frachtbrief, muss darauf der Vermerk „GEFÄHRLICHE GÜTER IN FREIGESTELLTEN MENGEN“ und die Anzahl der Versandstücke stehen (3.5.6).
LQ und EQ im Vergleich
- Grenze: LQ nach Spalte 7a, z. B. 1 l je Innenverpackung; EQ nach Spalte 7b, Code E1 bis E5.
- Versandstück: LQ bis 30 kg brutto; EQ je nach Code, z. B. 1000 ml bei E1.
- Kennzeichen: LQ schwarz-weiße Raute; EQ schraffiertes Quadrat.
- Fahrzeug: LQ-Kennzeichen ab über 12 t Gesamtmasse und über 8 t LQ; bei EQ kein Kennzeichen, höchstens 1000 Versandstücke.
- Tunnel: eine LQ-gekennzeichnete Einheit darf nicht durch Kategorie E; EQ ohne Beschränkung.
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Quellen
ADR 2025, deutsche Fassung: 1.1.3.6.5, 1.9.5.3.6, 3.4.1 bis 3.4.15, 3.5.1 bis 3.5.6, 7.5.2.4, 8.2.3, 8.6.4 sowie Spalten 7a und 7b in Kapitel 3.2 Tabelle A. Der Artikel erklärt die Grundlagen. Für das Vorbereiten einer Sendung gilt der Wortlaut des ADR.
Stand: 2. Oktober 2026