Lithium-Batterien nach ADR transportieren
Welche UN-Nummer, welches Kennzeichen, welcher Zettel: So ordnest du Akkus und Batterien richtig ein, vom Handyakku bis zum defekten E-Bike-Akku.
In diesem Artikel
Akkus für E-Bikes, Werkzeuge, Laptops und Speicher fahren heute auf fast jeder Tour mit. Im ADR gehören sie zur Klasse 9. Ob für eine Sendung das volle Programm mit Gefahrzettel, Beförderungspapier und Kategorie gilt oder nur ein Kennzeichen auf dem Karton, hängt von drei Fragen ab: Welche Batterie ist es, wie groß ist sie, und ist sie in Ordnung oder beschädigt? Diese Unterscheidung taucht auch in der ADR-Prüfung auf.
Die richtige UN-Nummer
Zellen und Batterien, die Lithium in irgendeiner Form enthalten, werden einer von vier UN-Nummern zugeordnet (ADR 2.2.9.1.7.1):
| UN-Nummer | Was befördert wird |
|---|---|
| UN 3480 | Lithium-Ionen-Batterien, lose |
| UN 3481 | Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt |
| UN 3090 | Lithium-Metall-Batterien, lose |
| UN 3091 | Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt |
„In Ausrüstungen“ heißt: Der Akku steckt im Gerät, etwa im Akkuschrauber. „Mit Ausrüstungen verpackt“ heißt: Gerät und Ersatzakku liegen im selben Karton. Geräte, die von Lithiumbatterien angetrieben werden, wie Rasenmäher oder Modellflugzeuge, laufen ebenfalls unter UN 3091 oder UN 3481 (ADR 3.3.1 SV 388). Fest in einen Container eingebaute Batterien, die nur Energie nach außen liefern, haben mit UN 3536 eine eigene Eintragung (ADR 3.3.1 SV 389). In Tabelle A stehen außerdem Natrium-Ionen-Batterien mit organischem Elektrolyt, UN 3551 und UN 3552, ebenfalls mit Zettel 9A.
Ohne Prüfung nach UN 38.3 geht nichts
Damit eine Lithiumbatterie überhaupt unter diesen Nummern fahren darf, muss sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen (ADR 2.2.9.1.7.1 a bis g):
- Jede Zelle und Batterie entspricht einem Typ, der alle Prüfungen nach Handbuch Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3 bestanden hat.
- Sie hat eine Schutzeinrichtung gegen inneren Überdruck oder ist so ausgelegt, dass unter normalen Beförderungsbedingungen kein Gewaltbruch auftritt. Dazu kommt eine wirksame Vorrichtung gegen äußeren Kurzschluss.
- Batterien mit parallel geschalteten Zellen sind gegen gefährlichen Rückstrom gesichert, zum Beispiel durch Dioden oder Sicherungen.
- Hergestellt wird nach einem Qualitätssicherungsprogramm.
- Hersteller und Händler stellen für Zellen und Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden, die Prüfzusammenfassung nach 38.3.5 zur Verfügung. Ausgenommen sind Knopfzellen, die in Geräten eingebaut sind.
Lithiumbatterien, die weder diese Vorschriften noch eine der Sondervorschriften 188, 230, 310, 636 oder 670 erfüllen, sind zur Beförderung nicht zugelassen (ADR 2.2.9.2). Abweichende Regeln gelten für Prototypen und kleine Produktionsserien nach SV 310 und für beschädigte Batterien nach SV 376.
Kleine Batterien nach Sondervorschrift 188
Für kleine Zellen und Batterien entfallen die übrigen Vorschriften des ADR, wenn alle Bedingungen der SV 188 erfüllt sind (ADR 3.3.1 SV 188):
- Zelle: höchstens 1 g Lithium (Lithium-Metall) oder höchstens 20 Wh (Lithium-Ionen).
- Batterie: höchstens 2 g Lithium insgesamt oder höchstens 100 Wh. Lithium-Ionen-Batterien tragen die Wattstunden auf dem Gehäuse, außer sie wurden vor dem 1. Januar 2009 hergestellt.
- Verpackung: lose Zellen und Batterien in Innenverpackungen, die sie vollständig umschließen und vor Kurzschluss schützen, dazu eine widerstandsfähige Außenverpackung.
- Fallprüfung: Das Versandstück übersteht einen Fall aus 1,2 m ohne Schaden an den Batterien, sofern sie nicht in Geräten eingebaut sind.
- Gewicht: höchstens 30 kg brutto je Versandstück, außer die Batterien stecken in Geräten oder sind mit ihnen verpackt.
Jedes dieser Versandstücke bekommt das Kennzeichen für Batterien: ein Rechteck oder Quadrat mit rot schraffiertem Rand, darin schwarz eine Gruppe von Batterien, von denen eine beschädigt ist und brennt, darunter die UN-Nummer. Es misst mindestens 100 × 100 mm, bei kleinen Versandstücken darf es auf 100 × 70 mm schrumpfen (ADR 5.2.1.9). Die ältere Fassung, die bis 31. Dezember 2022 galt, hatte noch ein Feld für eine Telefonnummer. Sie darf bis 31. Dezember 2026 weiterverwendet werden (ADR 1.6.1.49). Kein Kennzeichen brauchen Versandstücke, die nur in Geräte eingebaute Knopfzellen enthalten, und Sendungen aus höchstens zwei Versandstücken mit jeweils höchstens vier eingebauten Zellen oder zwei eingebauten Batterien (SV 188 f).
Prüfungsfalle: Das Kennzeichen für Batterien ist kein Gefahrzettel. Eine Sendung nach SV 188 trägt das Kennzeichen, aber keinen Zettel 9A.
Wenn das volle ADR gilt
Größere Batterien fahren als Gefahrgut der Klasse 9. Laut Tabelle A gilt für UN 3090, 3091, 3480 und 3481:
- Gefahrzettel 9A am Versandstück: oben die sieben schwarzen Streifen, unten die Batterien, von denen eine brennt (ADR 5.2.2.2.2). Wie die übrigen Muster aussehen, steht im Artikel über die Gefahrzettel.
- Großzettel: Am Fahrzeug oder Container hängt immer das Muster 9, nie 9A (ADR 5.3.1.1.4).
- Beförderungskategorie 2 mit höchstens 333 kg je Beförderungseinheit für die Freistellung (ADR 1.1.3.6.3). Wie du das mit anderen Gütern zusammenrechnest, erklärt die 1000-Punkte-Regel.
- Tunnelbeschränkungscode E und keine Beförderung als begrenzte Menge, in Spalte 7a steht 0.
Beschädigte Akkus und Batterien zum Recycling
Beschädigt oder defekt ist eine Batterie, wenn sie nicht mehr dem geprüften Typ entspricht. Dazu zählen ausgelaufene oder entgaste Batterien, solche mit mechanischem Schaden und solche, die sich vor der Fahrt nicht prüfen lassen (ADR 3.3.1 SV 376). Für sie gilt:
- Verpackung nach P 908 oder als Großverpackung nach LP 904.
- Neigt die Batterie unter normalen Beförderungsbedingungen zu Brand, gefährlicher Wärme oder zum Ausstoß giftiger, ätzender oder entzündbarer Gase, dann P 911 oder LP 906.
- Aufschrift „BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-IONEN-BATTERIEN“ oder „BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-METALL-BATTERIEN“ und im Beförderungspapier der Vermerk „BEFÖRDERUNG NACH SONDERVORSCHRIFT 376“.
Altbatterien zur Entsorgung oder zum Recycling dürfen nach P 909 verpackt werden, auch zusammen mit anderen Batterien. Die Anforderungen aus 2.2.9.1.7.1 a bis g entfallen, und die Versandstücke tragen „LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG“ oder „LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING“. Ist eine davon beschädigt, gilt wieder SV 376 (ADR 3.3.1 SV 377).
Wissen direkt anwenden
Bei Lithiumbatterien verwechselt man leicht das Kennzeichen für Batterien mit dem Zettel 9A. Lern zuerst, welche Sendung was braucht, dann die Sonderfälle. Was die Klasse 9 sonst noch umfasst, steht im Artikel über die Gefahrklassen.
Im Gratis-Test bekommst du nach jeder Antwort die Erklärung mit Fundstelle. In der App übst du alle Fragen zur Klasse 9 so lange, bis sie sitzen.
Quellen
ADR 2025: Absatz 1.6.1.49, Absatz 2.2.9.1.7.1 und Unterabschnitt 2.2.9.2, Kapitel 3.2 Tabelle A (UN 3090, 3091, 3480, 3481, 3536, 3551, 3552), Kapitel 3.3 Sondervorschriften 188, 376, 377, 388 und 389, Unterabschnitt 1.1.3.6, Unterabschnitt 5.2.1.9, Absätze 5.2.2.2.2 und 5.3.1.1.4. Der Artikel erklärt die Grundlagen. Für eine konkrete Sendung gilt der Wortlaut des ADR.
Stand: 3. Oktober 2026