Parken und Überwachung von Gefahrgutfahrzeugen
Spalte 19 der Tabelle A sagt dir, ob dein Fahrzeug überwacht werden muss. Kapitel 8.4 sagt dir, wo du dann parken darfst.
In diesem Artikel
Nach ein paar Stunden Fahrt brauchst du eine Pause, und der nächste Rastplatz ist voll mit Pkw und Wohnmobilen. Darfst du dein Fahrzeug mit Gefahrgut dort einfach abstellen und in die Raststätte gehen? Bei vielen Ladungen ja, bei manchen nicht. Für bestimmte Güter verlangt das ADR, dass das Fahrzeug überwacht wird oder nur an bestimmten Plätzen parkt (ADR 8.4.1).
Wann ein Fahrzeug überwacht werden muss
Ob die Überwachungspflicht greift, steht nicht in Kapitel 8.4 selbst. Du findest es in Kapitel 3.2, Tabelle A, Spalte 19. Steht dort S1 (bei Klasse 1) oder eine der Sondervorschriften S14 bis S24, nennt Kapitel 8.5 die Menge, ab der Kapitel 8.4 gilt (ADR 8.4.1). Steht nichts davon in Spalte 19, gibt es keine Überwachungspflicht nach 8.4. Das ist zum Beispiel bei Diesel (UN 1202) so.
| Vorschrift | Überwachung ab | Beispiele aus Tabelle A |
|---|---|---|
| S1 (6) | Klasse 1: 0 kg oder 50 kg Explosivstoff netto, je nach Unterklasse | Feuerwerkskörper UN 0336 (1.4G): über 50 kg |
| S14 | jede Menge | Chlor UN 1017, Ammoniak, wasserfrei UN 1005, Kaliumcyanid, fest UN 1680 |
| S15 | jede Menge, außer der Laderaum ist verschlossen oder die Versandstücke sind gegen unrechtmäßiges Entladen geschützt | ansteckungsgefährliche Stoffe UN 2814 und UN 2900 |
| S16 | über 500 kg | Organisches Peroxid Typ B, temperaturkontrolliert, UN 3111 |
| S17 | über 1000 kg | Ethylen, tiefgekühlt, flüssig UN 1038 |
| S18 | über 2000 kg | Organisches Peroxid Typ C, flüssig UN 3103 |
| S19 | über 5000 kg | Methanol UN 1230 |
| S20 | über 10 000 kg verpackt oder 3000 l in Tanks | Benzin UN 1203, Propan UN 1978 |
| S21 | jede Menge, außer bei verschlossenem Laderaum und begrenzter Dosisleistung | radioaktive Stoffe der Klasse 7 |
| S22 | über 5000 kg verpackt oder 3000 l in Tanks | Acrylnitril, stabilisiert UN 1093 |
| S23 | über 3000 kg oder 3000 l in loser Schüttung oder in Tanks | ammoniumnitrathaltiges Düngemittel UN 2067 |
| S24 | über 100 kg | Azodicarbonamid UN 3242 |
Die Mengen gelten je Fahrzeug. Bei S1 (6) zählt die Nettomasse an Explosivstoff. Für Unterklasse 1.1, 1.2, 1.5 und 1.3 mit Verträglichkeitsgruppe C liegt die Grenze bei 0 kg, für 1.3 ohne C, 1.4 und 1.6 bei 50 kg. Ausgenommen sind 15 Eintragungen der Unterklasse 1.4, für die ebenfalls 0 kg gilt: UN 0104, 0237, 0255, 0267, 0289, 0361, 0365, 0366, 0440, 0441, 0455, 0456, 0500, 0512 und 0513. Bei Zusammenladung gilt für die ganze Ladung der niedrigste Grenzwert (ADR 8.5, S1 (6)). Wie die Grenzwerte wirken, zeigt Benzin (S20): Ein Tankwagen mit mehr als 3000 Litern muss überwacht werden, ein Kleintransporter mit ein paar Kanistern nicht.
Auch die 1000-Punkte-Regel hilft hier nicht immer. Kapitel 8.4 mit S1 (6), S14 bis S21 und S24 gilt weiter, auch wenn die Ladung unter der Grenze von 1.1.3.6 bleibt (ADR 1.1.3.6.2). Ein Fahrzeug mit einer einzigen kleinen Chlorflasche (S14) muss deshalb überwacht werden oder nach 8.4.1 parken.
Wo du ohne Überwachung parken darfst
Ohne Überwachung darf ein solches Fahrzeug nur in einem Lager oder im Werksbereich stehen, wenn dort ausreichende Sicherheit gewährleistet ist. Gibt es so etwas nicht, darfst du nach geeigneten Sicherheitsmaßnahmen abseits parken, und zwar in dieser Reihenfolge (ADR 8.4.1):
- a) Bewachter Parkplatz. Ein Beauftragter bewacht ihn und weiß, was du geladen hast und wo du dich aufhältst.
- b) Öffentlicher oder privater Parkplatz, auf dem dein Fahrzeug wahrscheinlich nicht von anderen Fahrzeugen beschädigt wird. Nur erlaubt, wenn kein Platz nach a) vorhanden ist.
- c) Geeignete Freifläche abseits von öffentlichen Hauptverkehrswegen und Wohngebieten, die normalerweise nicht als Durchgangs- oder Versammlungsort dient. Nur erlaubt, wenn es weder a) noch b) gibt.
Für beladene MEMU gilt eine eigene Regel. Das sind mobile Einheiten, die explosive Stoffe herstellen und laden (ADR 1.2.1). Sie müssen immer überwacht werden oder im Lager oder Werksbereich mit ausreichender Sicherheit stehen. Ungereinigte leere MEMU sind davon freigestellt (ADR 8.4.2).
Feststellbremse und Unterlegkeil
Unabhängig von Spalte 19 gilt für jedes Fahrzeug mit Gefahrgut: Halten oder parken nur mit angezogener Feststellbremse. Ein Anhänger ohne eigene Bremseinrichtung muss mit mindestens einem Unterlegkeil gegen Wegrollen gesichert werden (ADR 8.3.7). Das ist derselbe Keil, der zur Ausrüstung nach 8.1.5.2 gehört.
Überwachung und Sicherung nach Kapitel 1.10
Kapitel 8.4 soll Unfälle und Schäden am abgestellten Fahrzeug verhindern. Kapitel 1.10 geht es um Diebstahl und Missbrauch. Beides trifft sich in drei Sondervorschriften des Kapitels 8.5:
- S16: Fahrzeuge mit mehr als 500 kg dieser Stoffe, die unter 1.10.3 fallen, müssen nach dem Sicherungsplan ständig so überwacht werden, dass böswillige Handlungen verhindert und Fahrer und Behörden bei Verlust oder Feuer alarmiert werden.
- S1 (6) und S21: dasselbe für Güter der Klasse 1 und für radioaktive Stoffe, die unter 1.10.3 fallen.
Für Güter mit hohem Gefahrenpotenzial (Tabelle 1.10.3.1.2) brauchen Beförderer, Absender und die anderen in 1.4.2 und 1.4.3 genannten Beteiligten einen Sicherungsplan. Darin werden auch die Sicherungsrisiken bei Aufenthalten unterwegs, beim Verbleib der Güter im Fahrzeug vor, während und nach der Fahrt und beim zeitweiligen Abstellen bewertet (ADR 1.10.3.2.2 c)). Vorrichtungen gegen den Diebstahl von Fahrzeug und Ladung müssen benutzt werden und funktionieren (ADR 1.10.3.3). Bereiche in Fahrzeugdepots, Terminals und auf Plätzen, die während der Beförderung für das zeitweilige Abstellen genutzt werden, müssen ordnungsgemäß gesichert, gut beleuchtet und nach Möglichkeit für die Öffentlichkeit unzugänglich sein (ADR 1.10.1.3).
Was du als Fahrer konkret tust
- Vor der Fahrt im Beförderungspapier die UN-Nummern prüfen und in Spalte 19 der Tabelle A nachsehen, ob S1, S14 bis S24 auftaucht.
- Die Menge auf dem Fahrzeug mit dem Grenzwert aus Kapitel 8.5 vergleichen. Liegt sie darüber, die Pausen vorher planen: Lager, Werksgelände oder bewachter Parkplatz.
- Bei jedem Halt die Feststellbremse anziehen, bei ungebremsten Anhängern den Keil unterlegen.
- Auf einem bewachten Parkplatz dem Wachpersonal sagen, was du geladen hast und wo du erreichbar bist.
- Bei Gütern mit hohem Gefahrenpotenzial die Vorgaben aus dem Sicherungsplan deines Unternehmens einhalten. Unabhängig davon führt jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung einen Lichtbildausweis mit (ADR 1.10.1.4).
Merkhilfe: Spalte 19 sagt, ob. Kapitel 8.5 sagt, ab welcher Menge. Kapitel 8.4 sagt, wo: bewacht vor öffentlich vor Freifläche. Die Feststellbremse gilt immer.
Üben mit Prüfungsfragen
In der Prüfung kommen genau diese Punkte vor: die Reihenfolge der Parkplätze, wer auf dem bewachten Parkplatz Bescheid wissen muss, und wann die Feststellbremse oder der Keil Pflicht ist.
Im Gratis-Test bekommst du nach jeder Antwort die Erklärung mit Fundstelle. In der App findest du weitere Fragen zu Kapitel 8.4 und den S-Vorschriften.
Quellen
ADR 2025, deutsche Fassung: 1.1.3.6.2, Begriffsbestimmung MEMU in 1.2.1, 1.10.1.3, 1.10.1.4, 1.10.3.2.2, 1.10.3.3, Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 19, 8.3.7, 8.4.1, 8.4.2 und Sondervorschriften S1 (6) und S14 bis S24 in Kapitel 8.5. Der Artikel erklärt die Grundlagen. Für eine konkrete Beförderung gilt der Wortlaut des ADR.
Stand: 3. Oktober 2026